GEMA und GVL: Wer kümmert sich um was?
Ein Song hat zwei Rechte-Ebenen. Das Werk – also Komposition und Text – vertritt die GEMA für Urheber:innen und Musikverlage. Die Aufnahme und deine Darbietung darauf sind Leistungsschutzrechte, die die GVL für ausübende Künstler:innen und Tonträgerhersteller wahrnimmt. Wer selbst schreibt, singt und auf eigene Rechnung veröffentlicht, kann also bei beiden Anspruch auf Vergütung haben.
Die Gelder kommen aus unterschiedlichen Quellen. Die GEMA schüttet unter anderem für Live-Aufführungen, Radio und TV sowie für Streaming aus – für Streaming laut GEMA inzwischen vierteljährlich. Die GVL verteilt vor allem Vergütungen aus Sendungen in Radio und TV und aus öffentlicher Wiedergabe. Für interaktives Streaming gibt es bei der GVL laut eigener FAQ keine gesonderte Vergütung; die Master-Einnahmen von Spotify & Co. bekommst du über deinen Vertrieb.
Wann lohnt sich die GEMA-Mitgliedschaft?
Die GEMA sagt selbst: Für Urheber:innen ist eine Mitgliedschaft wirtschaftlich sinnvoll, wenn eigene Werke im laufenden Jahr in einem gewissen Umfang öffentlich aufgeführt, gesendet oder auf im Handel erhältlichen Tonträgern veröffentlicht werden – oder wenn solche Nutzungen unmittelbar bevorstehen.
In der Praxis heißt das: Du spielst regelmäßig Konzerte mit eigenen Songs, deine Musik läuft im Radio, oder du veröffentlichst regelmäßig und hast nennenswerte Streams. Stell die jährlichen Kosten den erwartbaren Ausschüttungen gegenüber; die GEMA bietet dafür auf ihrer Website Rechner an. Bedenke auch: Mit dem Berechtigungsvertrag überträgst du der GEMA die Wahrnehmung deiner Rechte. Lies ihn vor der Unterschrift genau und hol dir bei Unklarheiten Rat – zum Beispiel, wenn du Musik unter freien Lizenzen veröffentlichen willst.
- Werktitel Nachtbus · Interpretin: Mira Kade · Release-Datum: eintragen
- Musik Mira Kade 50 % · Jonas Brandt 50 %
- Text Mira Kade 100 %
- Verwertungsgesellschaft und IPI Mira – GEMA, IPI-Nummer eintragen · Jonas – GEMA, IPI-Nummer eintragen
- Verlag keiner
- Samples keine · ISRC der Aufnahme: kommt vom Vertrieb
- Ort, Datum, Unterschriften aller Beteiligten
Mitgliedschaftsformen und Kosten (Stand Oktober 2026)
Seit 2020 gibt es bei der GEMA zwei Stufen: außerordentliche und ordentliche Mitglieder. Als Urheber:in startest du als außerordentliches Mitglied – dafür gibt es laut GEMA keine besonderen Voraussetzungen. Bei den Tantiemen macht das keinen Unterschied: Für gleiche Nutzungen bekommst du dasselbe wie ein ordentliches Mitglied. Ordentliches Mitglied mit vollen Vereinsrechten kannst du frühestens nach fünf Jahren werden, wenn du zusätzlich ein Mindestaufkommen erreichst.
Die folgenden Beträge stammen von gema.de – prüf vor dem Antrag kurz, ob sie noch aktuell sind:
- Aufnahmegebühr für Urheber:innen: einmalig 90 € netto (107,10 € inklusive 19 % USt)
- Jahresbeitrag für Urheber:innen: 50 €
- Newcomer-Regel: Wirst du im Jahr der Antragstellung 30 Jahre alt oder bist jünger, zahlst du nur den Jahresbeitrag – die Aufnahmegebühr entfällt
- Ab dem zweiten Jahr wird der Beitrag ohne SEPA-Mandat am Jahresende mit deinen Ausschüttungen verrechnet; reichen diese nicht, überweist du die Differenz
- Stichtag: Geht dein Antrag bis 31. Oktober ein, beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Jahr – ab 1. November erst am 1. Januar des Folgejahres
So wirst du GEMA-Mitglied – Schritt für Schritt
Der Weg ist überschaubar und läuft größtenteils online:
- Auf gema.de unter „Mitglied werden“ den Online-Check für Urheber:innen starten
- Aufnahmeantrag ausfüllen und einreichen
- Aufnahmegebühr (falls fällig) und ersten Jahresbeitrag zahlen – mit SEPA-Lastschrift wird die Mitgliedschaft laut GEMA direkt nach Eingang des unterschriebenen Vertrags aktiviert
- Berechtigungsvertrag prüfen und unterschreiben; mit der Gegenzeichnung durch die GEMA bist du Mitglied
- Zugang zum GEMA-Onlineportal einrichten – dort meldest du Werke an und reichst Setlists ein
- Werke, die schon vor deiner Mitgliedschaft registriert wurden (etwa von Co-Autor:innen), per Mail an werke@gema.de deiner Mitgliedsnummer zuordnen lassen
Werke anmelden: So läuft die Werkanmeldung
Ohne Werkanmeldung keine Ausschüttung: Die GEMA kann Nutzungen nur abrechnen, wenn das Werk in ihrer Datenbank steht. Melde Songs deshalb an, sobald sie fertig sind – spätestens mit dem Release. Für Nutzungen eines Kalenderjahres gilt laut GEMA der 31. Januar des Folgejahres als Meldeschluss; spätere Anmeldungen werden in dieser Verteilung nicht berücksichtigt.
Im Onlineportal gehst du über „Services“ zur Werkanmeldung, wählst „Originalwerk“ und dein Vertragskonto, trägst alle Beteiligten ein und ergänzt die Werkdaten. Melde alle Urheber:innen an – auch die, die nicht in der GEMA sind. Für Co-Autor:innen aus anderen Verwertungsgesellschaften brauchst du deren IPI-Nummer. Außerdem bestätigst du, dass das Werk nicht ausschließlich durch KI erstellt wurde. Für Streaming bittet die GEMA zusätzlich um Interpret:innen und ISRC.
Zu den Anteilen: Für Urheber:innen sind sie laut GEMA optional – trägst du nichts ein, wird innerhalb jeder Rolle gleichmäßig aufgeteilt. Gibst du Anteile an, müssen sie pro Rolle 100 Prozent ergeben. Hast du einen Verlag, sind dessen Anteile Pflichtangaben.
Vorher klären: Splits, ISRC und ISWC
Die meisten Probleme entstehen, weil vor dem Release niemand über Anteile gesprochen hat. Halte deshalb für jeden Song schriftlich fest, wer was beigetragen hat und wie geteilt wird – am besten in einem Split Sheet, das alle unterschreiben.
- Split Sheet: Titel, alle Beteiligten mit Rolle (Musik, Text, Bearbeitung), Anteile, Verwertungsgesellschaft und IPI-Nummer, Verlag (falls vorhanden), Datum, Unterschriften
- ISRC: kennzeichnet die Aufnahme, nicht das Werk – den Code liefert meist dein Vertrieb oder Label
- ISWC: kennzeichnet das Werk; die GEMA vergibt sie erst, wenn alle Beteiligten in der IPI-Datenbank erfasst sind. Du findest sie in der Werkbestätigung oder im Portal
- Samples und Interpolationen: vor dem Release freigeben lassen – im Zweifel mit fachlicher Beratung
- Live: Setlists deiner Konzerte gehören zur GEMA, meist reicht sie der Veranstalter ein – kläre vorher, wer das übernimmt
GVL: deine Rechte als Musiker:in und als Label
Die Mitgliedschaft bei der GVL ist laut GVL kostenlos. Du schließt online einen Wahrnehmungsvertrag ab; nach Prüfung deiner Angaben bestätigt die GVL deinen Status. Danach meldest du im Künstlerportal meine.gvl die Produktionen, an denen du mitgewirkt hast – die Meldefrist beträgt laut GVL vier Jahre. Geld gibt es, wenn eine Produktion in einem von der GVL ausgewerteten Radio- oder TV-Sender gelaufen ist. Für jede Mitwirkung können Nachweise verlangt werden, etwa eine Bestätigung der produzierenden Seite.
Veröffentlichst du deine Aufnahmen selbst, bist du außerdem Tonträgerhersteller. Dafür gibt es einen eigenen Vertrag als Hersteller:in und das Portal label.gvl, in dem du dein Repertoire anmeldest. Nebeneffekt: Bei der Künstler:innenförderung der Initiative Musik zählt eine Mitgliedschaft in GEMA oder GVL zu den Kriterien, mit denen Solo-Antragsteller:innen ihre Professionalität belegen können.
Wichtig: keine Rechts- oder Steuerberatung
Dieser Ratgeber erklärt Abläufe, ersetzt aber keine Beratung. Verträge, Verlagsfragen, Samples und steuerliche Fragen rund um Tantiemen gehören zu Fachleuten – etwa Anwält:innen für Musikrecht oder Steuerberater:innen. Bei konkreten Fragen zu Mitgliedschaft und Werkanmeldung helfen die Service-Teams von GEMA und GVL direkt weiter.
Quellen · geprüft am 22.10.2026
- gema.de/de/musikurheber/mitglied-werden (öffnet in neuem Tab)
- gema.de/en/help/creators/membership/membership-fee (öffnet in neuem Tab)
- gema.de/documents/d/guest/user_upload-dokumente-musikurheber-information-information_formen_der_mitgliedschaft-pdf (öffnet in neuem Tab)
- gema.de/en/help/creators/works-repertoire/submit-a-notification-for-your-works (öffnet in neuem Tab)
- gema.de/en/music-creators/royalties/music-on-demand (öffnet in neuem Tab)
- gema.de/en/music-creators/online-services-for-gema-members/my-setlists (öffnet in neuem Tab)
- gvl.de/rechteinhaber/kuenstler (öffnet in neuem Tab)
- gvl.de/en/performers/info/frequently-asked-questions (öffnet in neuem Tab)
- gvl.de/en/rights-holders/producers-sound-recordings/claims-labelcodes (öffnet in neuem Tab)
- isrc.ifpi.org/en (öffnet in neuem Tab)
- initiative-musik.de/kuenstlerinnenfoerderung/faq (öffnet in neuem Tab)
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Angaben ohne Gewähr, bitte im Einzelfall bei den genannten Stellen prüfen.